zuschauer nur noch nackt?
gesehen in der stadthalle deggendorf
der paragraf sagt folgendes:
§ 38
Pflichten der Betreiber, Veranstalter und Beauftragten
(1) Der Betreiber ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Vorschriften
verantwortlich.
(2) Während des Betriebs von Versammlungsstätten muss der Betreiber oder ein von ihm
beauftragter Veranstaltungsleiter ständig anwesend sein.
(3) Der Betreiber muss die Zusammenarbeit von Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache und
Sanitätswache mit der Polizei, der Feuerwehr und dem Rettungsdienst gewährleisten.
(4) Der Betreiber ist zur Einstellung des Betriebs verpflichtet, wenn für die Sicherheit
der Versammlungsstätte notwendige Anlagen, Einrichtungen oder Vorrichtungen nicht
betriebsfähig sind oder wenn Betriebsvorschriften nicht eingehalten werden können.
(5) 1 Der Betreiber kann die Verpflichtungen nach den Abs. 1 bis 4 durch schriftliche
Vereinbarung auf den Veranstalter übertragen, wenn dieser oder dessen beauftragter
Veranstaltungsleiter mit der Versammlungsstätte und deren Einrichtungen vertraut ist. 2 Der
Veranstalter ist verantwortlich für die Verpflichtungen, die er vertraglich übernommen hat.
3 Die Verantwortung des Betreibers bleibt unberührt.
aber wo steht da, daß alle nackt sein müssen?
und hoffentlich ist da gut geheizt!
Tue, 02.03.2010
statt fuchsschwanz hab ich von cer crew am letzten tag einen duftbaum bekommen. sollte ich doch mal wieder...